Im letzten Beitrag habe ich nassforsch behauptet: "Wer die Ehe zwischen Mann und Frau gegenüber der homosexuellen Beziehung nivellieren will, kämpft gegen das Grundgesetz."
Zu meiner Überraschung musste ich lesen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Bedenken zumindest für den Fall der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht sieht (ob es zu der Frage nach einem Adoptionsrecht Homosexueller steht, weiß ich nicht, bin aber für Hinweise auf entsprechende Urteile dankbar). Die Begründung kann man auf der Homepage einsehen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg64-02.html
Am Ende des Textes erscheinen zwei Einzelpositionen, die an der Abstimmung zwar nichts geändert haben, aber immerhin als namentlich gekennzeichnete Beiträge einsehbar sind. Die beiden Gegner des Urteils verweisen im Kern auf das gleiche Problem: das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil nicht die Strukturprinzipien der Ehe geschützt.
Ich bin überzeugt, dass der Einwand trifft, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Frage nicht von der Institution sondern von den ganz konkreten einzelnen Ehen ausgegangen ist.
Das Bundesministerium für Justiz hat eine Studie in Auftrag gegeben, in der die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften untersucht werden sollte. Das Ergebnis war: den Kindern geht es nicht schlechter, wichtig ist nur die Qualität der Beziehung zu den Eltern, nicht deren sexuelle Orientierung.
Die Frankfurter Rundschau fand das Ergebnis gleich so vorhersehbar, dass sie ein bisschen genervt tat, dass so eine Frage überhaupt gestellt wird, aber immerhin sei ja jetzt auch dem Letzten klar, dass man Homosexuelle nicht die Adoption vorenthalten oder sie in irgendeiner Form schlechter als andere Paare stellen dürfe.
Genau das war auch schon vorher das Anliegen von Frau Zypries. Wie konnte sie so sicher sein, dass eine wissenschaftliche Studie sich so passgenau in ihr politisches Profil fügt? Die folgende kleine Kritik könnte den Teil einer Antwort liefern.