Im letzten Beitrag habe ich nassforsch behauptet: "Wer die Ehe zwischen Mann und Frau gegenüber der homosexuellen Beziehung nivellieren will, kämpft gegen das Grundgesetz."
Zu meiner Überraschung musste ich lesen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Bedenken zumindest für den Fall der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nicht sieht (ob es zu der Frage nach einem Adoptionsrecht Homosexueller steht, weiß ich nicht, bin aber für Hinweise auf entsprechende Urteile dankbar). Die Begründung kann man auf der Homepage einsehen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg64-02.html
Am Ende des Textes erscheinen zwei Einzelpositionen, die an der Abstimmung zwar nichts geändert haben, aber immerhin als namentlich gekennzeichnete Beiträge einsehbar sind. Die beiden Gegner des Urteils verweisen im Kern auf das gleiche Problem: das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil nicht die Strukturprinzipien der Ehe geschützt.
Ich bin überzeugt, dass der Einwand trifft, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Frage nicht von der Institution sondern von den ganz konkreten einzelnen Ehen ausgegangen ist.
Ich möchte hier nur auf einen Artikel von Dr. Thomas Schirrmacher hinweisen, der den Begriff des "Kulturkampfes 2.0" geprägt hat. Der Aufsatz ist Bestandsaufnahme, historische Bewertung und Appell.
http://www.medrum.de/?q=content/der-aufziehende-kulturkampf-20
Hinzuzufügen gibt es nicht viel, außer, dass der Kampf gegen das Christentum der einzige wirkliche Kampf gegen die Verfassung ist, den die Gesellschaft wirklich zu befürchten hat - nur dass er so offen ausgetragen wird, dass der Verfassungsschutz sich wohl nicht damit beschäftigen muss. Dieser Punkt wird von Christen soweit ich sehe noch zu wenig betont.
Wer die Ehe zwischen Mann und Frau gegenüber der homosexuellen Beziehung nivellieren will, kämpft gegen das Grundgesetz (vgl. zu diesem Punkt den zeitlich nachfolgenden Beitrag; Anm. MW). Wer den staatlichen Religionsunterricht abschaffen möchte, kämpft gegen das Grundgesetz. Wer den besonderen Schutz der Religionsgemeinschaften abschaffen möchte, kämpft gegen das Grundgesetz, ebenso wie derjenige, der die staatliche Sonntagsruhe abschaffen möchte.
Das Grundgesetz hat nicht nur verschiedene Freiheiten gesichert, sondern auch das Verhältnis von Staat und Kirche und die Institution der Familie geschützt. Leider haben sich insbesondere die Grünen angewöhnt, in jedem politischen Gegner geradezu reflexhaft einen Verfassungsfeind zu sehen, (und wo das nicht geht, muss das Grundgesetz eben geändert werden), und gerade deshalb ist es wichtig, ihnen das Grundgesetz nicht als persönliches Spielzeug zu überlassen. Auf gute bestehende Ordnungen darf man sich als Christ berufen, solange es sie gibt.
Familie und Kirche erscheinen vielen als eng. Die Kirche wacht über der Lebensführung ihrer Mitglieder und die Eltern über dem Leben der Kinder. Man könnte also das Gefühl haben, dass beide Institutionen eigentlich nur eine Quelle der Einschränkungen sind, die es abzuschütteln gilt. Tatsächlich sind diese Institutionen die Voraussetzungen dafür, dass der Staat einen Gang runter schalten kann. Wo es kein Verbrechen gibt, braucht man auch kein Gesetz. Erst wenn das Verbrechen auftaucht, spricht man von einer “Gesetzeslücke". Und selbst wenn es das Gesetz gibt, muss der Staat die Kontrolle nur so weit treiben, wie es das Maß an Gesetzesübertretungen erfordert. Wenn z.B. das Betreten einer Wiese verboten ist - z.B. weil dort ein Nistgebiet einer vom aussterben bedrohten Vogelart ist - und sich alle daran halten, genügt ein einfaches Schild und niemand muss sich darum kümmern. Wenn alle paar Jahre mal ein Chaot das Gebiet betritt, wird sich daran nicht viel ändern. Wahrscheinlich genügt sogar zunächst ein Schild “Bitte nehmen Sie Rücksicht auf brütende Gänse” o.ä., und erst später ist ein ausdrückliches Verbot nötig. Zunächst kommt man mit Bußgeldern, später wird mit Anzeigen gedroht. Wenn es häufiger vorkommt, dass Spaziergänger das Verbot missachten, wird aber irgendwann jemand nötig, der regelmäßig dort die Grenzen abgeht und gegebenenfalls Bußgelder verhängt. Je nachdem, wie reizvoll das Betreten ist, oder vielleicht, weil es zum politischen Kampfplatz wird, reicht ein einzelner Aufpasser nicht mehr aus, und man fängt an, gewaltige Zäune zu bauen, Überwachungskameras zu installieren, die Strafen zu verschärfen etc… oder das Verbot einfach von der Masse überrennen zu lassen.
Nicht nur in Deutschland sondern auch in Amerika ist es ein beliebtes Mittel, unliebsame politische Gegner öffentlich zu beschädigen, indem man sie mit Nazis vergleicht. Es war zunächst ein Spiel der 68er, Nazis in allem und jedem zu finden, und es war nur fair, dass die Gegenseite dieses Spiel aufgriff. Auch Abtreibungsgegner sprechen (selten) vom “Babycaust".