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Das Jugendstrafrecht ist zu lax

12.01.08

Permalink 10:50:51, von Moorwackler E-Mail , 645 Wörter   German (DE) latin1
Kategorien: Justiz, Parteien, SPD, CDU, Kriminalität, Jugend, Jugend, Jugendkriminalität

Das Jugendstrafrecht ist zu lax

Wichtige Themen kommen nicht selten zur Unzeit auf die Tagesordnung: entweder jemand möchte eine Debatte anregen, um sein Buch zu vermarkten, oder aber es ist Wahlkampf. Wobei man in letzterem Fall nicht vergessen darf, dass nie nur für eine einzelne Partei Wahlkampf ist und die CDU mit ihrer Position zum Jugendstrafrecht nicht weniger ihre Wähler im Blick hat als die SPD. Dass es in den Medien als ein Wahlkampfthema der CDU dargestellt wird, zeigt lediglich, dass die Medien sich bereits für eine Partei entschieden haben.

Inhaltlich bewegt sich die Debatte daher auch auf vorgezeichneten Gleisen, bzw. sie bewegt sich ja gerade nicht, was nicht nur daran liegt, dass manche Politiker (vor allem der SPD!) ihre Kinderstube zeitweise vergessen haben, sondern weil die Positionen sich auch nicht widersprechen: man muss sich nicht zwischen Prävention und Bestrafung entscheiden. Beides schließt sich nicht aus und beides ist grundsätzlich nötig.
Und es sind zwei strikt voneinander zu trennende Fragen, ob man in einem der Bereiche etwas verändern muss.

Wobei man ehrlicherweise auch fragen muss, was man ändern kann. Kann eine Partei die “Ursachen” für Gewalt bekämpfen? Manche scheinen sich hier viel zu zu trauen: wollen sie allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz versprechen? Oder dafür sorgen, dass Ausländer nicht mehr schief angesehen werden? Sollen Ausländer zu Deutschkursen verpflichtet werden oder genügt es, die Schulen mal neu anzustreichen, damit die Gewalt sinkt? Egal, das ist hier nicht das Thema, denn in Frage steht das Jugendstrafrecht, und das ist wirklich ein genuin politischer Entscheidungsraum.

Ob das Jugendstrafrecht angemessen oder zu lax ist, hängt nicht von den Problemen ab, die im Einzelfall zu einer Straftat führten! Diese sollen sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen in das Strafmaß einfließen und haben nichts mit dem besonderen Rechtsstatus des Jugendlichen zu tun. Hier geht es allein um die Frage, wie sehr die Disposition “jugendlich” als strafmindernd wirken soll, unabhängig von den Problemen des Arbeitsmarktes, der Integration, der familiären Verhältnisse etc…

Die Gründe, die für ein spezielles Jugendstrafrecht angeführt werden, sind leichtere “Formbarkeit” (und daher auch Verführbarkeit) Jugendlicher und das unausgereifte sittliche Urteilsvermögen. Man hatte dabei vor allem jugendtypische Straftaten wie Autofahren ohne Führerschein, Prügeleien oder ordnungswidriges Imponiergehabe im Blick.
Bei dem Strafmaß soll vor allem der erzieherische Aspekt im Vordergrund stehen und nicht nur (aber auch) eine Tat bestraft werden.

Dabei hat man sich festgelegt, als äußerstes Mittel eine Haftstrafe von 6 Monaten bis höchstens 5 Jahren zu verhängen. In Fällen, in denen das normale Strafrecht ein Strafmaß von über 10 Jahren festlegt (z.B. bei Mord) kann eine Haftstrafe von bis zu maximal 10 Jahren verhängt werden.
Das heißt, die meisten Tötungsdelikte, die zwar absichtlich aber ohne die besonderen Merkmale eines Mordes begangen werden, führen zu maximal 5 Jahren Haft (wer z.B. mit 16 Jahren den Englischlehrer vor der Klasse ersticht, kommt spätestens mit 21 Jahren wieder frei). Und das halte ich tatsächlich für zu wenig. Hier ist das Maß jedes jugendlichen Imponiergehabes bei weitem überschritten. Selbst organisierte Kriminalität ist von diesem Strafmaß nicht ausgeschlossen.
Für einen Mord, bei dem beispielsweise ein Mensch aus Freude am Foltern zu Tode gequält wurde, halte ich 10 Jahre für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Und so etwas kommt immer wieder vor.

Davon abgesehen muss sich eine Gesellschaft fragen, in wieweit sie diesen Typus eines Jugendlichen erst erschaffen hat, auf den sie in der Gesetzgebung dann wiederum reagieren muss. Ist es biologisch festgelegt, dass Jugendliche mit 16 nicht die “ethische Dimension” ihres Verhaltens begreifen können? Oder dass sie gegen die Gesellschaft als Gegenpart erleben, der sie zu Gesetzesübertretungen anstachelt?
Das sind freilich Fragen, die nicht genügen, um das Jugendstrafrecht auszuhebeln, aber wenn die Debatte schon mal da ist, gehören auch sie dazu.

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