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In Stuttgart haben nach Angaben von Idea “Baptistische Hausschuleltern” in Baden-Württemberg eine juristische Niederlage vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erlitten.
Nach Aussage der Richter sei der Lehr- und Erziehungsauftrag des Staates höher zu bewerten als das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung. Davon abgesehen, dass Bildung ein Auftrag der Länder und nicht des Staates ist, fragt man sich natürlich, wer den Staat damit beauftragt hat, unsere Kinder zu erziehen.
Beim Thema “Homeschooling” geht es offenbar nicht in erster Linie um Wohl und Ausbildung des Kindes, und die Urteilsbegründung der Richter macht ganz deutlich, dass der Staat offen zu seinem Interesse steht, neben der Ausbildung auch die Erziehung und Prägung der Kinder zu übernehmen.
Auf der folgenden Seite habe ich eine informative, gut lesbare und thematisch breit angelegte Hausarbeit zu dem Thema “Homeschooling” gefunden:
http://www.homeschooling.de/alhippel.pdf
Frau Hippel geht auf die rechtliche Lage ein, skizziert die Geschichte der Schulpflicht und diskutiert die Frage, ob die Schulpflicht für die Ausbildung eines Kindes nötig ist, oder ob sie nur dem Lenkungswunsch des Staates entspricht.
In Deutschland, dass vergleichsweise hart gegen Hausschuleltern vorgeht, geht der strafbewehrte Schulzwang auf das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 zurück. Man muss allerdings dazu sagen, dass 1975 der Verstoß gegen die allgemeine Schulpflicht in den meisten Bundesländern von einer Straftat auf eine Ordnungswidrigkeit zurückgestuft wurde.